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Marktstände - Festzeltgarnituren - Veranstaltungsservice

 

Achtung! Hier findet aktuell ein Seitenaufbau statt! Bis zur Neuerung gelten die vorherigen AGB´s von A. Ratzek Marktstandverleih. Falls Sie Neukunde sind, können Sie uns gern telefonisch oder per EMail zu den noch geltenden AGB`s kontaktieren!


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von

 

 A. Ratzek Marktstandverleih

Suderoder Strasse 11A

12347 Berlin

 

www.marktstandverleih-ratzek.de

 

Steuernummer: nur auf Anfrage 

Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin

 

 

Unsere AGB's unterteilen sich in zwei Bereiche:

Bereich 1*: AGB Verleih und Verkauf von Marktständen & Bierzeltgarnituren

Bereich 2*: AGB Floh & Trödelmarkt Großbeerenstrasse 54 - 66 in 12107 Berlin

 

 

AGB1 Verleih / Vermietung & Verkauf durch A. Ratzek Marktstandverleih

 

AGB2 Floh & Trödelmarkt Großbeerenstrasse 54 - 66 12107 Berlin

 

Betreiber: A. Ratzek Marktstandverleih

 

1. Veranstaltungsort 

 

Veranstaltungsort des Floh & Trödelmarktes ist das Parkplatzgelände der KAISER´s Tengelmann AG auf der Großbeerenstrasse 54 - 66 in 12107 Berlin.

 

 

2. Grundlage Vertrag 

 

a)    Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermietung eines üblichen Marktstands, Tisches und        der  dazugehörigen Stellfläche für den Veranstaltungstag mit angegebenen Zeiten an den        Standmieter.

b)    Gegenstand des Vertrags für Selbststeller mit eigenem Verkaufstisch/en ist die         Vermietung von Stellfläche für den Veranstaltungstag mit angegebenen Zeiten.

 

3. Zeitregelung

 

a)     Stand und Platzmieter verpflichten sich, pünktlich zu vereinbarter Zeit zu erscheinen.

b)     Dauer der gemieteten Fläche betrgt einen Veranstaltungstag, mit der jeweils gültigen,                 Zeitvereinbarung.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

a)    Der vereinbarte Mietzins ist vor Ort an den Veranstalter zu entrichten.

b)    Zahlungen per Vorkasse oder Überweisung sind vorab mit dem Veranstalter zu vereinbaren.

 

5. Umgang Stände

 

verpflichtet zum Ersatz.

6. Parken

 

7. Müll, Reinigung der Standflächen

 

Für die Reinigung seiner Standfläche und der unmittelbaren Umgebung hat der Standmieter selbst zu sorgen. Die öffentlich aufgestellten Abfallbehälter dürfen nicht zur Entsorgung des anfallenden Mülls benutzt werden.

 

8. Rücktritt, Verlegung

 

9. Haftung

 

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, gleich welcher Art, oder ohne Verschulden des Veranstalters entstehen. Nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Standmieter. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter, gleich welcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Wasser/Strom Versorgung

 

11. Unfallverhütung

 

Sonderklausel Gewerbetreibende Imbisse / Lebensmittelhändler

 


Schlussbestimmung

 

Der Stand-Mieter / Standflächen-Mieter erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von A. Ratzek Marktstandverleih als verbindlich an.

 

 

Zusatz für AGB`s 1 & 2:

 

Die Firma A. Ratzek Marktstandverleih darf Abbildungen von Händlern / Käufern / etc. und eingerichteten Marktständen / Bierzeltgarnituren für Werbezwecke nutzen und vervielfältigen. Wenn nicht ausdrücklich vor Veranstaltungsbeginn widersprochen wird, stimmt der Mieter / Käufer dieser Verfahrensweise zu.