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Marktstände - Festzeltgarnituren - Veranstaltungsservice
Achtung! Hier findet aktuell ein Seitenaufbau statt! Bis zur Neuerung gelten die vorherigen AGB´s von A. Ratzek Marktstandverleih. Falls Sie Neukunde sind, können Sie uns gern telefonisch oder per EMail zu den noch geltenden AGB`s kontaktieren!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von
A. Ratzek Marktstandverleih
Suderoder Strasse 11A
12347 Berlin
www.marktstandverleih-ratzek.de
Steuernummer: nur auf Anfrage
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin
Unsere AGB's unterteilen sich in zwei Bereiche:
Bereich 1*: AGB Verleih und Verkauf von Marktständen & Bierzeltgarnituren
Bereich 2*: AGB Floh & Trödelmarkt Großbeerenstrasse 54 - 66 in 12107 Berlin
AGB1 Verleih / Vermietung & Verkauf durch A. Ratzek Marktstandverleih
AGB2 Floh & Trödelmarkt Großbeerenstrasse 54 - 66 12107 Berlin
Betreiber: A. Ratzek Marktstandverleih
1. Veranstaltungsort
Veranstaltungsort des Floh & Trödelmarktes ist das Parkplatzgelände der KAISER´s Tengelmann AG auf der Großbeerenstrasse 54 - 66 in 12107 Berlin.
2. Grundlage Vertrag
a) Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermietung eines üblichen Marktstands, Tisches und der dazugehörigen Stellfläche für den Veranstaltungstag mit angegebenen Zeiten an den Standmieter.
b) Gegenstand des Vertrags für Selbststeller mit eigenem Verkaufstisch/en ist die Vermietung von Stellfläche für den Veranstaltungstag mit angegebenen Zeiten.
3. Zeitregelung
a) Stand und Platzmieter verpflichten sich, pünktlich zu vereinbarter Zeit zu erscheinen.
b) Dauer der gemieteten Fläche betrgt einen Veranstaltungstag, mit der jeweils gültigen, Zeitvereinbarung.
4. Zahlungsbedingungen
a) Der vereinbarte Mietzins ist vor Ort an den Veranstalter zu entrichten.
b) Zahlungen per Vorkasse oder Überweisung sind vorab mit dem Veranstalter zu vereinbaren.
5. Umgang Stände
verpflichtet zum Ersatz.
6. Parken
7. Müll, Reinigung der Standflächen
Für die Reinigung seiner Standfläche und der unmittelbaren Umgebung hat der Standmieter selbst zu sorgen. Die öffentlich aufgestellten Abfallbehälter dürfen nicht zur Entsorgung des anfallenden Mülls benutzt werden.
8. Rücktritt, Verlegung
9. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, gleich welcher Art, oder ohne Verschulden des Veranstalters entstehen. Nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Standmieter. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter, gleich welcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Wasser/Strom Versorgung
11. Unfallverhütung
Sonderklausel Gewerbetreibende Imbisse / Lebensmittelhändler
Schlussbestimmung
Der Stand-Mieter / Standflächen-Mieter erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von A. Ratzek Marktstandverleih als verbindlich an.
Zusatz für AGB`s 1 & 2:
Die Firma A. Ratzek Marktstandverleih darf Abbildungen von Händlern / Käufern / etc. und eingerichteten Marktständen / Bierzeltgarnituren für Werbezwecke nutzen und vervielfältigen. Wenn nicht ausdrücklich vor Veranstaltungsbeginn widersprochen wird, stimmt der Mieter / Käufer dieser Verfahrensweise zu.